Neuer Unterhaltsbeitrag = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Index vom November des Vorjahres ursprünglicher Indexstand vom Mai 2021, Stand 101,0 10. Bei der Berechnung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Einkommen ausgegangen: - Kläger: halbe IV-Rente: Fr. 652.00 monatl. Nettoeinkommen: Fr. 4'480.00 (hyp. Einkommen Restarbeitsfähigkeit von 50 %, inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen)