9. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziffer 7 vorstehend basieren auf dem Landesindex für Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik vom Mai 2021, Stand 101,0 (Basis Dezember 2015 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst, erstmals auf den 1. Januar 2022, es sei denn, der Unterhalts-schuldner beweist, dass sein Einkommen nicht mit der Teuerung Schritt gehalten hat, und die Indexanpassung daher nur im entsprechend reduzierten Umfang möglich ist. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: