3. 3.1. Am 26. Juni 2018 reichte der Kläger die Scheidungsklage beim Bezirksgericht Aarau ein (OF.2018.92). 3.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau hat am 18. Juni 2021 nach vorgängiger Anhörung von E. folgendes Urteil gefällt: 1. Gestützt auf die Teilvereinbarungen der Parteien vom 27. November 2018 und 24. September 2020 wird ihre am tt.mm.2008 vor Zivilstandsamt Aarau AG geschlossene Ehe gestützt auf Art. 114 ZGB geschieden. 2. Die elterliche Sorge über das Kind E., geb. tt.mm.2008 wird den Parteien gemeinsam belassen. 3. Das Kind E., geb. tt.mm.2008 wird unter die Obhut der Beklagten gestellt.