1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen vom 13. Januar 2022 aufgehoben und stattdessen wie folgt entschieden: Das Ausstandsgesuch gegen den im Verfahren OZ.2020.15 als Gutachter vorgesehenen D., Dr. sc. techn., dipl. Bau-Ing. ETH, E. GmbH, R., wird gutgeheissen. 2. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 500.00 wird dem Kläger auferlegt und mit dem vom Beklagten in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet, sodass der Kläger dem Beklagten Fr. 500.00 direkt zu ersetzen hat.