Gemäss Frage 7.1 habe der Gutachter ausserdem zu beurteilen, ob diese Sicherungsmassnahmen im vorliegenden Fall angewendet worden seien. D. habe sich bereits im Rahmen seiner Offerte vom 19. Oktober 2021 zur Spundwand geäussert und diese als ungeeignet und nutzlos bezeichnet. D. habe sich damit in seiner Offerte zu den Fragen 7 und 7.1 und -7-