2.12. Der Kläger nahm zu dieser Eingabe am 16. Dezember 2021 Stellung. 2.13. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen entschied am 13. Januar 2022: " 1. Das Ausstandsgesuch des Beklagten wird abgewiesen. 2. Als Gutachter wird Herr D., Dr. sc. techn., Dipl. Bau-Ing. ETH, E. GmbH, X-Strasse, R., eingesetzt." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 19. Januar 2022 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 28. Januar 2022 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: