2.6. Der Beklagte erhob mit Eingabe vom 19. August 2021 abermals Einwendungen gegen den Fragenkatalog, nicht aber gegen den vorgesehenen Gutachter. Der Kläger erklärte sich in seiner Eingabe vom 9. September 2021 mit dem Fragenkatalog und dem Gutachtervorschlag einverstanden. 2.7. Am 19. Oktober 2021 reichte D. seinen Kostenvoranschlag für das Gutachten ein. 2.8. Der Beklagte stellte am 1. November 2021 beim Bezirksgericht Zofingen ein Ausstandsgesuch mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Der vorgesehene Gutachter, Herr D., E. GmbH, R., habe für das vorliegende Verfahren in den Ausstand zu treten.