2.4. Am 20. und 31. Mai 2021 reichten der Kläger und der Beklagte ihre Stellungnahmen ein. Mit Eingaben vom 21. (Beklagter) und 23. Juni 2021 (Kläger) äusserten sie sich zur Eingabe der jeweiligen Gegenpartei. 2.5. In der Verfügung vom 29. Juli 2021 passte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen gestützt auf die Eingaben der Parteien den Fragenkatalog an und sah vor, D., Dr. sc. techn., dipl. Bau-Ing. ETH, R., mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen.