2.3. Im Nachgang zur Instruktionsverhandlung vom 28. April 2021 ordnete der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen mit Verfügung vom 10. Mai 2021 die Einholung eines Gutachtens zu den vom Kläger geltend gemachten Schäden an seiner Liegenschaft an. Er stellte den Parteien in Aussicht, mit der Erstellung des Gutachtens C., dipl. Bau-Ing. ETH/SIA, Q., zu beauftragen. Gleichzeitig setzte er den Parteien Frist an zur Erhebung allfälliger -3- Einwendungen gegen die vorgesehene Gutachterin und ihre schriftliche Instruktion und Inpflichtnahme sowie zur Beantragung von Ergänzungsfragen.