" 1. Es sei der Beklagte zu verurteilen, dem Kläger den Betrag von CHF 140'256.80 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 27. April 2014 zu bezahlen. Mehrforderungen ausdrücklich vorbehalten. 2. Unter o/e-Kostenfolge einschliesslich den Kosten für das Schlichtungsverfahren in der Höhe von CHF 300.00 zu Lasten des Beklagten." 2.2. Der Beklagte beantragte mit Klageantwort vom 13. Januar 2021: " 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen, soweit auf sie überhaupt eingetreten werden darf. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten des Klägers."