Gegenstand Forderung; Ausstand -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Kläger reichte gegen den Beklagten am 5. Dezember 2019 beim Friedensrichteramt Kreis XVI eine Schadenersatzklage gemäss Art. 685 Abs. 1 i.V.m. Art. 679 Abs. 1 ZGB ein. Umstritten ist, ob Bauarbeiten auf dem Grundstück des Beklagten zu Schäden am Grundstück des Klägers geführt haben. 1.2. Nachdem zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden konnte, stellte die Friedensrichterin Kreis XVI dem Kläger am 18. Juni 2020 die Klagebewilligung aus. 2. 2.1. Mit Klage vom 21. Oktober 2020 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Zofingen folgende Anträge: