4.2.3. 4.2.3.1. Sodann trifft der vom Kläger erhobene Vorwurf, dass die "absolut zentrale" Eigenversorgungskapazität "vollumfänglich" ausgeblendet worden sei (Beschwerde Ziff. 4), streng genommen nicht zu. Denn die von den Parteien - 11 -