erst nach Einsicht und Studium der dazugehörigen Verfahrensakten (namentlich des Protokolls zur Verhandlung vom 24. August 2018) nach dem 19. April 2022 Kenntnis erlangt, womit sowohl die relative als auch die absolute Frist nach Art. 329 Abs. 1 bzw. Abs. 2 ZPO eingehalten seien (Revisionsgesuch S. 3).