5. Nach Gutheissung des Revisionsbegehrens (oben I/1) sei dem Gesuchsteller die Möglichkeit einzuräumen, seine Anträge unter I/2 bis 4 anzupassen und zu begründen. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten der Gesuchsgegnerin." 2.2. Innert Nachfrist reichte die Beklagte am 19. Oktober 2022 eine Stellungnahme ein, in der sie mitteilte, dass sie darauf vertraue, dass das Gericht die richtige Entscheidung treffen werde. 2.3. Mit Eingabe vom 26. Oktober 2022 verzichtete der Kläger auf das Erstatten einer freigestellten Stellungnahme und hielt an seinen Anträgen fest.