2. Der Gesuchsteller sei zu verpflichten, den gemeinsamen Kindern D. (geb. tt.mm. 2009) und C. (geb. tt.mm. 2017) monatlich und monatlich im Voraus (je zzgl. FamZ und abzgl. eines allfälligen Kindeseinkommens) höchstens folgende Barunterhaltsbeiträge zu bezahlen: 2.1. bis zum 10. Altersjahr: höchstens CHF 400; 2.2. ab dem 10. Altersjahr: höchstens CHF 600. -4- 3. Es sei kein Betreuungsunterhalt geschuldet. 4. Es sei kein nachehelicher Unterhalt geschuldet.