2. 2.1. Mit Eingabe vom 19. August 2022 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Baden folgendes Revisionsgesuch: " 1. Die Dispositivziffer 2.2 des Entscheides des Bezirksgericht Baden vom 10. September 2018 (OF.2018.84) sei in Bezug auf die Vereinbarungsziffern 5.1 und 6.2 zu revidieren und damit aufzuheben. Die Kindes- und nacheheliche Unterhaltsfrage sei neu zu beurteilen.