1. Februar 2027 bis 30. Juni 2033 (ab Volljährigkeit von D.) C.: Fr. 2'220.00 (davon Fr. 1'690.00 Betreuungsunterhalt) = insgesamt Fr. 2'220.00 1. Jui 2033 (ab 16. Altersjahr von C.) C.: Fr. 680.00 (nur Barunterhalt) = insgesamt Fr. 680.00 Absolvieren die Kinder im Zeitpunkt der Volljährigkeit eine Erstausbildung, dauert die Zahlungspflicht bis zu deren Abschuss. Die Beiträge sind über die Volljährigkeit hinaus weiter an die Klägerin [= Beklagte des aktuellen Revisionsverfahrens] zu leisten, bis die Kinder eine andere Zahlstelle bezeichnen.