1. Im Jahre 2018 fand vor dem Bezirksgericht Baden zwischen den Parteien das Scheidungsverfahren (OF.2018.84) statt. Mit Entscheid vom 10. September 2018 schied der Gerichtspräsident die Ehe der Parteien (Dispositiv- Ziffer 1) und erhob in Dispositiv-Ziffer 2.1 die von den Parteien anlässlich der Anhörung vom 24. August 2018 unterzeichnete Vereinbarung betreffend die Nebenfolgen, soweit sie der Offizialmaxime unterlagen, zum Urteil; in den weiteren Punkten schloss er das Verfahren als durch Vergleich erledigt ab. Hinsichtlich des Kinderunterhalts und des nachehelichen Unterhalts lautete die Parteivereinbarung wie folgt: