lung sagte sie zuerst aus, es sei plötzlich "jemand" hinter sie gekommen und habe sie an der Schulter geschubst (vgl. act. 160). Auf Nachfrage des Gerichts, woher sie wisse, dass es der Beklagte gewesen sei, gab sie an, - 10 - dass es von der Grösse und Körpermasse her der Beklagte gewesen sein müsse und dass sie ihn gesehen habe, als sie nach vorne geschaut habe. Es sei sonst niemand dort gewesen (vgl. act. 162), auch ihr Ehemann nicht (vgl. act. 166). Von einem Streit habe sie nichts mitbekommen (vgl. act. 163 f.; Klagebeilage 13).