Der Beklage sei mit seinem Auto dazugekommen, ausgestiegen und auf ihren Vater losgegangen, worauf sie, ihr Ehemann und die Klägerin dazugekommen seien und der Beklagte die Klägerin geschubst habe (vgl. Klagebeilage 9). An der Hauptverhandlung sagte sie demgegenüber aus, sie habe den Sturz der Klägerin nicht gesehen; diese sei schon auf dem Boden gelegen, als sie aus dem Laden gekommen sei, zu welchem Zeitpunkt ihr Ehemann und F. noch nicht rausgekommen seien (vgl. act.