Die von der Klägerin (in jenem Zeitpunkt ohne Rechtsvertretung) eingereichten Eingaben, worin sie darauf verweist, dass sie seit dem 7. Februar 2017 aufgrund "einer körperlichen Verletzung von Herr B." nicht mehr arbeiten könne, auf Unterstützung der Tochter angewiesen sei und keine Unterstützungen erhalte, sowie, dass sie mit dem Entscheid der Vorinstanz nicht einverstanden sei, kann aber nach Treu und Glauben so verstanden werden, dass sie an der vor Vorinstanz erhobenen Klage festhält und die Gutheissung im Berufungsverfahren verlangt.