Die Suva sowie auch das RAV teilten mit, dass sie ausgesteuert sei. Der Beklagte habe sie mit ihrer zweimonatigen Enkelin umgestossen. Wie sollte sie sonst einen heftigen Sturz erlitten haben. Am 7. Februar habe der Beklagte alles zugegeben und entfliehe nun mit seinen Aussagen. Man solle F. nochmals als Zeugen befragen, wenn nicht alle bisherigen Zeugen. Da der Vorfall in Deutschland passiert sei, könne eventuell auch die deutsche Polizei kontaktiert werden. Der Beklagte sei gemäss Art. 123 Abs. 1 (gemeint wohl Art. 123 Ziff. 1 StGB) zu einer Strafe zu verurteilen, unter sinngemässer Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten.