In ihrer Eingabe vom 14. Dezember 2022 führt die Klägerin weiter aus, sie sei seit über 32 Jahren in der Schweiz und immer in der Produktionsabteilung berufstätig gewesen. Sie habe auch keine Sozialleistung eingeholt. Seit dem 7. Februar 2017 könne sie nicht zur Arbeit aufgrund einer körperlichen Verletzung durch den Beklagten. Sie sei körperlich seither auch für ihre normale Haushaltsversorgung eingeschränkt, weshalb ihre Tochter zu ihnen gezogen sei, um sie unterstützen zu können. Aktuell könne ihr nicht einmal die IV Unterstützung leisten, um eine Stelle mit leichter Tätigkeit zu finden. Die Suva sowie auch das RAV teilten mit, dass sie ausgesteuert sei.