An der Hauptverhandlung habe sie zuerst erklärt, dass sie ihr Enkelkind ins Auto habe setzen wollen und dass sie die Türe bereits geöffnet gehabt habe, als der Beklagte sie gestossen habe. Sie habe später relativiert, dass sie sich nicht mehr erinnern könne, ob sie die Autotür bereits geöffnet gehabt habe oder nicht. Sie habe zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfach ausgesagt gehabt, dass sie nicht gegen das Auto gefallen sei. Ein Stoss bei geöffneter Tür hätte aber dazu führen müssen, dass sie in die Türe gefallen wäre. Die Klägerin habe zudem erst an der Hauptverhandlung erwähnt, während der Fahrt im Krankenwagen das Bewusstsein verloren zu haben.