2.5. Mit Entscheid vom 6. Juli 2022 wies das Bezirksgericht Rheinfelden die Klage ab. Es auferlegte die Gerichtskosten von Fr. 3'974.60 der Klägerin und verpflichtete diese, dem Beklagten eine richterlich festgesetzte Parteientschädigung von Fr. 9'710.85 (inkl. Fr. 694.28 MwSt.) zu bezahlen. -3- 3. 3.1. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2022 (Einreichung beim Gericht am 13. Dezember 2022) erhob die (zu diesem Zeitpunkt nicht anwaltlich vertretene) Klägerin beim Obergericht Berufung gegen den ihr am 16. November 2022 in begründeter Form zugestellten Entscheid. 3.2. Am 15. Dezember 2022 reichte die Klägerin weitere Unterlagen beim Obergericht ein.