1. Am Mittwoch, 8. Februar 2017, gegen 20.00 Uhr, kam es auf dem Parkplatz vor dem Einkaufszentrum C. in Q. zu einer Auseinandersetzung zwischen Familienmitgliedern der Klägerin und dem Beklagten. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung fiel die Klägerin zu Boden. In der Folge wurden bei ihr Verletzungen an der rechten Hand (Radius-Trümmerfraktur) festgestellt. Die Klägerin macht geltend, dies habe ihre Arbeitsunfähigkeit zur Folge gehabt. 2. 2.1. Mit Klage vom 12. Mai 2020 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Rheinfelden: " 1. Es sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von Fr. 34'532.00 (Teilklage) zzgl. Zins zu 5 % seit 08.02.2017 zu bezahlen.