Der Kläger habe jeweils an diversen Orten in Europa oder gar Übersee gut bezahlte Arbeitsstellen angenommen und die Familie habe sich nach den Arbeitsstellen des Klägers richten müssen. Auch nachdem die Familie in die Schweiz gezogen sei, habe die Beklagte weiterhin praktisch allein die Verantwortung über die Kinder und den Haushalt übernehmen müssen. Zusätzlich habe die Beklagte in den letzten Jahren der Ehe auch praktisch allein die finanzielle Last der Familie getragen.