Gegenstand Ehescheidung (Vorsorgeausgleich) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien haben am tt.mm.1999 in Q._____ geheiratet. Aus der Ehe sind die beiden Söhne C._____ (geboren am tt.mm.2001) und D._____ (geboren am tt.mm.2009) hervorgegangen. 2. Am 17. September 2021 reichte der Kläger die Scheidungsklage ein, infolge derer der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das erstinstanzliche Scheidungsverfahren durchführte und am 19. Mai 2022 erkannte: 1. Die am tt.mm.1999 vor dem Zivilstandsamt Q._____ geschlossene Ehe der Parteien wird gestützt auf Art. 114 ZGB geschieden.