Im Hinblick auf die Frage des korrekten Rechtsmittels gegen einen Entscheid über ein Ausstandsgesuch hat das Bundesgericht mit Entscheid 4A_573/2021 vom 17. Mai 2022 in E. 4 ausdrücklich festgehalten, dass ein Anwalt unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung nach ständiger Praxis die in der amtlichen Sammlung veröffentlichten Entscheide des Bundesgerichts kennen muss. Das Bundesgericht führte weiter aus, dass mit BGE 145 III 469 die Frage hinsichtlich der Beschwerdefrist bei Entscheiden über Ausstandsgesuche geklärt und festgehalten wurde, dass eine Frist von 10 Tagen gilt.