1.2.2. Der angefochtene Entscheid des Bezirksgerichts Aarau vom 10. November 2022 wurde dem Beklagten am 15. November 2022 zugestellt (act. 97). Die Frist für die Kostenbeschwerde gegen ein Ausstandsgesuch betreffenden Entscheid von 10 Tagen begann damit am 16. November 2022 zu laufen (Art. 142 Abs. 1 ZPO) und endete folglich am 25. November 2022. Die Beschwerde des Beklagten datiert vom 2. Dezember 2022 und wurde gleichentags zu Handen des Aargauischen Obergerichts der Schweizerischen Post übergeben. Bei Beschwerdeeinreichung war die Beschwerdefrist somit abgelaufen.