Tatsächlich habe sein Hausarzt nur ein Arbeitsunfähigkeits- und kein Verhandlungsunfähigkeitszeugnis ausgestellt. Indessen sei es eine Erfahrungstatsache, dass Hausärzte diesbezüglich nicht zu unterscheiden wüssten. Bei einem Verdacht auf eine Corona-Erkrankung sei zwangsläufig auch eine Verhandlungsunfähigkeit anzunehmen, ansonsten die Gefahr einer Ansteckung der -8-