Fr. 30'000.00 bezahlt worden. Der pro-rata-Anspruch sei indessen per Rechtskraft und nicht per Hauptverhandlung zu beziffern. 2.6. Mit Eingabe vom 29. Juli 2022 reichte der Beklagte ein vom gleichen Tag datiertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis für die Periode vom 5.–10. Juli 2022 ein. 2.7. Mit Entscheid vom 19. Oktober 2022 erkannte das Bezirksgericht Zurzach, Zivilgericht, wie folgt: