" 1. Es sei dem Kläger Zug um Zug gegen Bezahlung von CHF 269'600.00 (eventualiter Zug um Zug gegen Bezahlung des gerichtlich festzulegenden Ausübungspreises) Eigentum [...] zuzusprechen, wobei die Bezahlung a) durch Übernahme der auflastenden Grundpfand- und Hypothekarschulden im Betrag von maximal CHF 269'600.00 (eventualiter in Höhe des gerichtlich festzulegenden Ausübungspreises; subeventualiter durch Übernahme aller bestehenden Grundpfandschulden) und b) durch Überweisung des allfälligen Differenzbetrags zwischen dem