Mit Berichtigungsurteil vom 17. Oktober 2022 korrigierte das Bezirksgericht Zofingen die Dispositivziffer 10.1 seines Urteils vom 10. Oktober 2022, und zwar wie folgt: Es fügte den im Dispositiv vergessenen – in Erwägung 7.2 des Urteils vom 10. Oktober 2022 hingegen ausgewiesenen – Rückforderungsanspruch des Klägers von Fr. 164'155.85 für zu viel bezahlte Unterhaltsbeiträge aus dem Eheschutzverfahren (SF.2017.89) ein. Mit dem Berichtigungsurteil löste das Bezirksgericht Zofingen zwar eine neue Rechtsmittelfrist aus, jedoch bezieht sich die Berufung des Klägers nicht auf das Berichtigungsurteil vom 17. Oktober 2022.