Die Berufung ist verspätet erfolgt. Der angefochtene Entscheid vom 10. Oktober 2022 wurde den Parteien am 11. Oktober 2022 zugestellt (act. 556 f.). Die 30-tägige Berufungsfrist begann damit am 12. Oktober 2022 zu laufen (Art. 142 Abs. 1 ZPO) und endete am 10. November 2022. Die Berufung des Klägers wurde am 16. November 2022 der schweizerischen Post übergeben und somit verspätet eingereicht.