2. 2.1. A.____ (Kläger und Berufungskläger) hat mit Eingabe vom 16. November 2022 (Postaufgabe) Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 10. bzw. 17. Oktober 2022 erhoben. Er verlangt die Neuformulierung von Weisungen an die Beklagte, die Senkung des Kindesunterhalts, die Zuweisung der im Gesamteigentum stehenden Liegenschaft an ihn zu Alleineigentum und die Anpassung der güterrechtlichen Ausgleichszahlung. -3- 2.2. B.____ (Beklagte und Berufungsbeklagte) reichte mit Eingabe vom 18. November 2022 Berufung ein, die sie mit Eingabe vom 22. November 2022 wieder zurückzog.