2. Es wird in der Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamtes Siggenthal-Lägern gegen den Schuldner F. festgestellt, dass ein Recht des Klägers an den auf dem einbezogenen Grundstück Nr. aaa GB Q. am X-Strasse in Q. lastenden Inhaberschuldbriefen im 5. bis 9. Rang und die grundpfandgesicherte Forderung im Betrag von Fr. 1'194'652.80 nicht besteht. Dieses Recht wird im Lastenverzeichnis vom 19. September 2016 gestrichen und als nicht bestehend vorgemerkt. 3. Die Kosten des obergerichtlichen Berufungsverfahrens von Fr. 25'600.00 werden dem Kläger auferlegt und mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.