2. Die Gerichtskosten von Fr. 25'629.25 werden dem Kläger auferlegt und mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Der Kläger hat der Gerichtskasse Baden Fr. 29.25 nachzuzahlen. 3. Der Kläger wird verpflichtet, dem Beklagten dessen Parteikosten von Fr. 61'930.00 zu ersetzen. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen.