Zum anderen handelt es sich um eine Kreditbestätigung der Norddeutschen Landesbank vom 3. März 1998 über den Betrag von Fr. 1'200'000.00, der auf das Konto von F. bei der Aargauischen Kantonalbank ausbezahlt werden sollte (KB 4). Aus der mit der Replik zunächst nur in geschwärzter Form unter Offenlegung von Ziffer 4 und der handschriftlichen Ergänzungen eingereichten Aktennotiz (KB 30) ist schliesslich Folgendes zu entnehmen: HE hat _____________ CHF. 2.500.000.- wie folgt belegt: