3.4.1. Der Kläger hat als Beweis für den zwischen ihm und F. vereinbarten Darlehensvertrag und seinen gestützt darauf geltend gemachten Rückzahlungsanspruch zwei vom 26. Februar 1998 datierende Darlehensverträge ins Recht gelegt (Klagebeilage [KB] 2 und 3). Nach dem Wortlaut der beidseitig unterzeichneten Vertragsurkunden hat sich der Kläger darin verpflichtet, F. gegen Entrichtung eines Zinses von jährlich 6 % sowie gegen Hinterlegung von Aktien der B. AG im entsprechenden Gegenwert als Sicherheit den Betrag von Fr. 1'200'000.00 bzw. Fr. 1'300'000.00 als Darlehen zu gewähren (KB 2 und 3).