Der Kläger beantragt mit Berufung die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und die kostenfällige Gutheissung der Klage. Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, die Vorinstanz habe infolge unrichtiger Feststellung des Sachverhalts sowie unrichtiger Anwendung der massgeblichen Rechtsnormen seine Grundeigentümerstellung zu Unrecht verkannt und in Verletzung seines Beweisführungsrechts den Bestand der gesicherten Darlehensforderung offengelassen (Berufung Rz. 50 ff. und 60 ff.). -7-