aaa), sei, und dass die vom Beklagten bestrittene grundpfandgesicherte Forderung im Lastenverzeichnis vom 19. September 2016 des Betreibungsamtes Siggenthal-Lägern, Betreibung Nr. bbb, im vollen Betrag von insgesamt Fr. 1'194'652.80 (Positionen 6,7,8,9 und 10) zu belassen sei. Eventualiter sei das Urteil des Obergerichts aufzuheben und die Sache an das Obergericht, allenfalls das Bezirksgericht zurückzuweisen.