2.2. Das Bezirksgericht Baden erkannte am 10. September 2019: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 33'500.00 und den Beweiskosten von Fr. 29.25, insgesamt Fr. 33'529.25, werden dem Kläger auferlegt und mit seinem Kostenvorschuss von Fr. 25'600.00 verrechnet. Der Kläger hat der Gerichtskasse Baden den Betrag von Fr. 7'929.25 nachzuzahlen. 3. Der Kläger wird verpflichtet, dem Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 82'575.00 zu bezahlen.