1.4. Die Parteien hielten in der Replik vom 6. März 2017 und in der Duplik vom 19. Juni 2017 an den in der Klage und Klageantwort gestellten Anträgen fest. 1.5. Am 7. Juli 2017, 24. Juli 2018 sowie am 4. September 2018 reichten der Beklagte und am 27. Juni 2018 der Kläger jeweils eine Noveneingabe ein, zu denen die Parteien in der Folge jeweils Stellung bezogen. 2. 2.1. Am 10. September 2019 fand die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Baden mit Befragung der Zeugen E. und F. sowie der -3- Parteibefragung des Klägers statt. Der Beklagte wurde von der Teilnahme an der Verhandlung dispensiert.