2. Die vom Betreibungsamt Siggenthal-Lägern, Betreibung Nr. bbb, auf 10. November 2016 angesetzte Versteigerung sei bis zur Zulassung der Ansprüche des Klägers im Lastenverzeichnis vom 19. September 2016 gemäss Ziff.1 aufzuschieben. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen und zusätzlichem Mehrwertsteuerzusatz zulasten des Beklagten. 1.2. Mit Eingabe vom 28. November 2016 ergänzte der Kläger seinen Parteivortrag und reichte weitere Beweismittel ein. 1.3. Der Beklagte erstattete am 20. Dezember 2016 die Klageantwort und beantragte die Klageabweisung, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Klägers.