1.2.2. Die weiteren im Abschnitt «Rechtsbegehren» aufgeführten Punkte enthalten eine Aussage zum Wohnsitz der Parteien (Ziff. 2), einen Antrag auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses in einem anderen Verfahren (Ziff. 3), einen im Eventualstandpunkt gestellten Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung «des Unterzeichneten als Parteivertreter», obwohl die Berufung alleine, d.h. ohne Parteivertreter, eingereicht worden ist, sowie abschliessend die Abkürzung «U.K.u.Ef.» für unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.