Teilweise hält sie die seit der Trennung der Parteien entstandene Prozessgeschichte fest und kritisiert das generelle Verhalten sowie das Prozessgebaren des Klägers. Sie begnügt sich aber, ihre eigene Sicht der Dinge darzulegen und der Vorinstanz Rechtsverletzungen vorzuwerfen, soweit diese in den Würdigungen von ihrer Sichtweise abweicht. Den Ausführungen der Beklagten mangelt es an Klarheit. Auch begnügt sie sich damit, als Beweisofferten auf die bereits ergangenen Entscheide hinzuweisen.