- E. bei familiären, schulischen und persönlichen Problemen zu beraten und zu unterstützen sowie ihm und den Eltern als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen; - den Kontakt zwischen E. und seinem Vater schrittweise aufzubauen und zu begleiten sowie die Eltern in der Koordination der Besuche zu beraten und zu unterstützen; - nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahmen an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen; - dem Gericht zu gegebener Zeit Bericht zu erstatten zur Beziehungsentwicklung zwischen E. und seinem Vater hinsichtlich der Aufnahme der Besuchs- und