Zu welchem Wert öffentliche Abgaben, die sich erst künftig realisieren könnten, als latente Lasten bei der Bewertung eines Vermögensgegenstandes in der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu berücksichtigen sind, ist eine Frage der Rechtsanwendung. Demgegenüber ist Tatfrage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe gestützt auf die gesetzlich vorgesehenen Bemessungsparameter eine öffentliche Abgabe voraussichtlich anfallen wird. Zu den tatbestandlichen Grundlagen, gestützt - 12 -