Monatliches Einkommen der Beklagten: CHF 1'958.00 ab Rechtskraft des Scheidungsurteils (Phase 1): Renteneinkommen von CHF 1'778.00 + Vermögensertrag von CHF 180.00 CHF 3'458.00 ab 1. Juli 2023 (Phase 2): Hypothetisches Nettoerwerbseinkommen von CHF 1'500.00 + Renteneinkommen von CHF 1'778.00 + Vermögensertrag von CHF 180.00 3. 3.1. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von CHF 152'433.00 zu bezahlen.